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Rechnungseingang mit DATEV & ERP — Schnittstellen im Überblick

Von der Redaktion Rechnungseingang-Vergleich · veröffentlicht 2. Juli 2026

Eine Rechnungseingang-Software entfaltet ihren Nutzen erst, wenn die Daten ohne Doppelerfassung in der Buchhaltung landen. In Deutschland führt daran oft DATEV kein Weg vorbei. Dieser Beitrag ordnet die Integration ein.

Warum die Schnittstelle entscheidend ist

Ohne Anbindung müssten geprüfte Rechnungen erneut in die Buchhaltung eingegeben werden — doppelte Arbeit, doppelte Fehlerquelle. Eine saubere DATEV-/ERP-Schnittstelle übergibt Belegdaten und Belegbilder strukturiert, sodass die Buchhaltung direkt weiterarbeiten kann.

DATEV im Rechnungseingang

Im DATEV-Umfeld begegnen einem u. a.:

  • DATEV Unternehmen online: die Plattform, über die Belege und Rechnungsdaten zwischen Unternehmen und Steuerberatung/Buchhaltung ausgetauscht werden.
  • Belegübergabe: Rechnungen inkl. Belegbild werden strukturiert übergeben, statt sie erneut zu erfassen.

Mehrere Anbieter im Vergleich werben mit einer DATEV-Anbindung (laut Anbieter). Wie tief die Integration reicht, sollte für den eigenen Fall geprüft werden.

ERP jenseits von DATEV

Größere Organisationen setzen häufig ein ERP-System ein — etwa SAP oder Microsoft Dynamics/Business Central. Hier zählt, ob die Rechnungseingang-Lösung eine passende Schnittstelle mitbringt, damit Bestellung, Wareneingang und Rechnung zusammenlaufen.

Worauf Sie achten sollten

  • Passt die Schnittstelle zu Ihrer Buchhaltung/Ihrem ERP (DATEV, SAP, Business Central, Lexware)?
  • Belegbild + Daten: Werden strukturierte Daten und das Belegbild übergeben?
  • Rückkanal: Fließen Buchungs-/Statusinformationen zurück?
  • Aufwand: Wie hoch sind Einrichtung und laufende Pflege der Schnittstelle?

Fazit

Die Integration in DATEV/ERP entscheidet mit darüber, ob Automatisierung wirklich Arbeit spart. Prüfen Sie die Schnittstelle so konkret wie möglich — idealerweise in einer Demo mit dem eigenen Kontenrahmen. Den Überblick gibt der Vergleich.

Angaben beruhen auf öffentlich verfügbaren Informationen und Anbieterangaben (Stand 07/2026) und dienen der Orientierung. Maßgeblich ist das jeweilige Anbieter-Angebot.

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